Die Satzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialmanagement/Sozialwirtschaft (BAG SMW) e. V. sieht zwei Varianten der Mitgliedschaft vor:
Wissenschaftliche Mitglieder Wissenschaftliches Mitglied der BAG SMW kann jede natürliche Person werden, die als Hochschulprofessorin/Hochschulprofessor oder als Wissenschaftlerin/ Wissenschaftler mit Promotion oder promotionsadäquater Leistung hauptberuflich im Bereich des Sozialmanagement/der Sozialwirtschaft tätig ist und lehrt.
Fördermitglied Fördermitglied kann jede natürliche Person und jede juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts werden.
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